Rechtsanwalt Lars Dellbrügge

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Erstberatungsgespräch

In dem Erstberatungsgespräch erfolgt eine umfassende Erörterung des zugrunde liegenden Sachverhalts, die Prüfung der rechtlichen Ausgangslage, die rechtliche Erstbewertung der Angelegenheit sowie die Besprechung der weiteren Vorgehensweise.

Folgeberatungsgespräch

Das Folgeberatungsgespräch dient während eines bereits bestehenden Mandatsverhältnisses der vertieften Erörterung des Sachverhaltes und der weiteren Vorgehensweise.