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In dem Erstberatungsgespräch erfolgt eine umfassende Erörterung des zugrunde liegenden Sachverhalts, die Prüfung der rechtlichen Ausgangslage, die rechtliche Erstbewertung der Angelegenheit sowie die Besprechung der weiteren Vorgehensweise.
Das Folgeberatungsgespräch dient während eines bereits bestehenden Mandatsverhältnisses der vertieften Erörterung des Sachverhaltes und der weiteren Vorgehensweise.