Rechtsanwalt Lars Dellbrügge

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Erstberatungsgespräch
Rechtsanwalt Lars Dellbrügge

In dem Erstberatungsgespräch erfolgt eine umfassende Erörterung des zugrunde liegenden Sachverhalts, die Prüfung der rechtlichen Ausgangslage, die rechtliche Erstbewertung der Angelegenheit sowie die Besprechung der weiteren Vorgehensweise.

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