Erstberatungsgespräch FamilienR
Im ersten Beratungsgespräch wird Ihre persönliche und rechtliche Situation erörtert. Sollte das Mandat anschließend übernommen werden, so wird die Erstberatungsgebühr auf die Kosten des entstandenen Mandats angerechnet.
Hinweis: Sollten Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, kläre ich Sie darüber auf und es entsteht keine Beratungsgebühr.