Im Folgetermin vertiefen wir die in der Erstberatung besprochenen Inhalte und arbeiten konkrete Gestaltungen aus, etwa Entwürfe von Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Ehevertrag oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen. Wir besprechen Formulierungsvorschläge, klären offene Fragen und planen das weitere Vorgehen. Die Vergütung richtet sich nach Umfang und Gegenstand des Mandats.
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