Rechtsanwältin Christina Isbrandt

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Im Beratungsgespräch werden Ihre Fragen besprochen sowie die Erfolgsaussichten anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Zudem klären wir das weitere Vorgehen und die entstehenden Kosten. Nach der Erstberatung können Sie mich beauftragen. Erfolgt keine Beauftragung, sind die Kosten der Erstberatung von Ihnen zu tragen.

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