Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl erhalten oder gegen Sie wird ermittelt? In der Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung, Informationen zum weiteren Vorgehen und eine Handlungsempfehlung. Wird anschließend ein Mandat erteilt, wird die Beratungsgebühr auf die Vergütung angerechnet.