Im Rahmen der Erstberatung reden wir über Ihren konkreten Fall. Neben der Bewertung der Rechtslage werden auch die Erfolgsaussichten des Falles gegeben.
* Die Erstberatung erfolgt zu einer Gebühr von 226, 10 Euro, die i.d.R. von den Rechtsschutzversicherungen übernommen wird. Die Gebühr wird im Falle einer späteren Beauftragung verrechnet.