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In diesem Termin besprechen wir Ihr Anliegen
Gegen Sie läuft bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Sie haben eine Vorladung der Polizei, Staatsanwaltschaft oder des Hauptzollamtes als Beschuldigter erhalten.
Sie haben bereits eine Anklageschrift erhalten bzw. es wurde bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt.
Ich fordere die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft an und verschaffe mir einen Überblick über Ihr Verfahren. Anschließend bespreche mit Ihnen die Erfolgsaussichten.
Ich bespreche mit Ihnen Ihren Fall, fordere die Bußgeldakte an und bespreche diese mit Ihnen. Anschließend gebe ich Ihnen eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten.
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