Die Lösung Ihres Problems beginnt in aller Regel mit einer ausführlichen Erstberatung. Von mir erhalten Sie eine fundierte Einschätzung des Falles; verbunden mit einer "Fahrplan", wie es in Ihrer ganz individuellen Sache weitergehen könnte. Die Erstberatungsgebühr ist gesetzlich geregelt in § 34 RVG.
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