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Ersteinschätzung und Beratung zur möglichen Vorgehensweise
Beratung in den von mir vertretenen Rechtsgebieten Strafrecht, Arbeitsrecht, Bußgeldsachen, Verkehrssachen, Zivilrecht u.a. Die Beratungsgebühr wird auf ein anschließendes Mandat in der gleichen Sache angerechnet.
Nur dann kostenpflichtig, wenn auch eine Beratung gewünscht, Anrechnung auf Folgegebühren, wenn Mandatsverhältnis zustande kommt.
für bestehende Mandate oder aufgrund erhaltenen Buchungslinks