Wir beraten Sie selbstverständlich auch, wenn Sie existenzsichernde Leistungen beziehen oder Anspruch auf Beratungshilfe haben. Hierzu ist vor Terminbuchung erforderlich, dass Sie bei dem zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei Terminbuchung der Beratungshilfeschein bereits vorliegen muss.
Bitte wählen Sie einen Termin aus.