Im Rahmen der Erstberatung reden wir über Ihren konkreten Fall. Neben der Bewertung der Rechtslage werden auch die Erfolgsaussichten des Falles gegeben. * Die Erstberatung erfolgt zu einer Gebühr von 226, 10 Euro, die i.d.R. von den Rechtsschutzversicherungen übernommen wird. Die Gebühr wird im Falle einer späteren Beauftragung verrechnet.
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